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Berufskraftfahrerqualifikation

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Basisinformationen

Fahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr

Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken (dazu zählt auch der Werkverkehr) müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um ihrer Fahrertätigkeit nachgehen zu können. Dies sieht die Richtlinie 2003/59/ EG vom 15.07.2003 über die "Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" vor, die in Deutschland durch das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" (BKrFQG ) vom17.08.2006 umgesetzt wurde. Details zur Schulung und Prüfung dieser neuen Qualifikation regelt die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" (BKrFQV) vom 11.09.2006.

Die Nachweispflicht dieser besonderen Qualifikation besteht

  • für Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden, ab 10.09.2008
  • für Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden, ab 10.09.2009

Besitzstand nach § 3 BKrFQGgenießen :

  • Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben. Diese haben bis zum 10.09.2013 Zeit, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung zu absolvieren.

und

  • Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben. Diese haben bis zum bis zum 10.09.2014 Zeit, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung zu absolvieren.

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