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Berufskraftfahrerqualifikation
BasisinformationenFahrerqualifikation im Güter- und PersonenverkehrFahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken (dazu zählt auch der Werkverkehr) müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um ihrer Fahrertätigkeit nachgehen zu können. Dies sieht die Richtlinie 2003/59/ EG vom 15.07.2003 über die "Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" vor, die in Deutschland durch das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" (BKrFQG ) vom17.08.2006 umgesetzt wurde. Details zur Schulung und Prüfung dieser neuen Qualifikation regelt die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" (BKrFQV) vom 11.09.2006. Die Nachweispflicht dieser besonderen Qualifikation besteht
Besitzstand nach § 3 BKrFQGgenießen :
und
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![]() Ferienfahrschule Andreas Göckemeyer * Begastraße 7 * 32108 Bad Salzuflen - Stand: 01.04.2012 |
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